Elektronische Rechnugnspflicht

Elektronische Rechnungspflicht
ab 2025

In Deutschland werden elektronische Rechnungen für Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen ab dem 01.01.2025 verpflichtend. Mit Youtilly erstellen Sie schon heute alle Ihre Rechnungen im anerkannten ZUGFeRD-Format.

  • Deutschlandweit Aufträge finden
  • Abrechnung in anerkanntem elektronischem Format
  • Voll automatisch
Diese Unternehmen nutzen Youtilly bereits
Elektronische Rechnungspflicht

Elektronische Rechnungen wird ab dem
01. Januar 2025 Papierrechnungen
schrittweise ablösen.

Relevant für alle
Unternehmensgrößen

Wegen der geplanten Einführung zum
01. Januar 2025 sollten sich Unternehmen jeder Größe mit der elektronischen Rechnung befassen.

Übergangsfristen ab
dem  01. Januar 2025

Ab dem 31. Dezember 2025 bis spätestens zum 31. Dezember 2027 müssen alle Unternehmen für ihre Umsätze elektronische Rechnungen ausstellen.

Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung

Wichtig ist, dass die bisher akzeptierten WORD- oder PDF-Rechnungen nicht mehr als elektronische Rechnungen gelten werden.

Person mit Rasenmäher

Wir kümmern uns um Ihre elektronische Abrechnung.

Mit Youtilly erstellen Sie schon heute alle Ihre Rechnungen
im anerkannten ZUGFeRD-Format.

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Das sagen zufriedene Youtilly User

„Keine Scheu haben und Youtilly mal ausprobieren. Sehen wie einfach das ist und wie viel Zeit und vor allem Papierkram man sich damit spart. Wenn man das einmal gemacht hat, dann will man nur noch damit arbeiten.“
Wei Hoe Poo und Onur Torlak
Geschäftsführer der Astrein GmbH
"Wow! Ein 5-Gänge-Menü für Dienstleister. Wir wollen alle Kraft, Kompetenz und Zeit in unsere Leistung beim Kunden stecken. Youtilly bietet uns von der Vorspeise bis zum Dessert den Freiraum, genau das zu tun. Ohne Schlips und feinen Zwirn, aber trotzdem 3-Sterne.
Musterknaben eG
Kiel
”Dank der tatkräftigen Unterstützung durch das Youtilly-Team war die Integration der Liegenschaftsdaten und die Anlage der Ausschreibungen schnell umgesetzt. Jetzt sind wir sehr gespannt auf die Ergebnisse der Ausschreibungen.”
Erftland
Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH
“Der Einstieg war für unser Team kinderleicht und ich empfehle jedem, Youtilly auch auszuprobieren. Es fühlt sich gut an, als kleine Genossenschaft im Schnellboot unterwegs zu sein.”
Uwe Fischer, Vorstandsvorsitzender
Schwelmer & Soziale Wohnungsgenossenschaft eG
Wie sie elektronische Rechnungen erstellen

In nur 3 Schritten zu neuen Aufträgen
und zur elektronischen Abrechnung.

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Auf Youtilly können Sie sich einfach und kostenlos registrieren und alle notwendigen Informationen zu Ihrem Unternehmen für potentielle Auftraggeber hinterlegen. Auch vorab können Sie bereits aktuelle Ausschreibungen einsehen.

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Aufträge ausführen und elektronisch abrechnen.

Mit Youtilly erstellen Sie schon heute alle Ihre Rechnungen im anerkannten ZUGFeRD-Format. Hierzu ermitteln wir ganz automatisch aus Ihren Leistungen des Vormonats die Rechnungsbeträge und erstellen die notwendigen Dokumente für Sie. Sie versenden diese mit nur einem Klick an Ihren Auftraggeber - direkt aus Ihrem Youtilly-Zugang heraus.

Elektronische Rechnungen mit einem Klick.

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Zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung.

Hintergrund

Derzeit gibt es, mit Ausnahme von öffentlichen Aufträgen, keine Pflicht zur Erstellung von elektronischen Rechnungen.

Das Wachstumschancengesetz war am 17. November 2023 vom Bundestag verabschiedet worden. Am 24. November 2023 hatte der Bundesrat zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss angerufen. Nachdem Bundestag und Bundesrat dem Änderungsvorschlag des Vermittlungsausschusses nun zugestimmt haben, wurde es am 27. März 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet. Teil des Wachstumschancengesetzes ist die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Segment, die ab dem 01. Januar 2025 schrittweise verpflichtend wird.

Das Gesetz sieht vor, dass Unternehmen ab dem 01. Januar 2025 elektronische Rechnungen empfangen und fachgerecht archivieren müssen. Explizit wird die elektronische Rechnung für inländische Umsätze zwischen zwei im Inland ansässigen Unternehmen verpflichtend werden. Unter diese Änderungen fallen ebenfalls die bisher als elektronische Rechnung akzeptierten WORD- oder PDF-Formate. Künftig werden nur noch strukturierte elektronische Formate, wie z.B. ZUGFeRD, akzeptiert.

Das im März 2024 vom Bundesrat verabschiedete Gesetz können Sie hier einsehen.

Zeitplan

01.01.2025
Grundlegende Verpflichtung zur Nutzung von E-Rechnungen; jedes Unternehmen muss E-Rechnungen empfangen und archivieren können

31.12.2026
Ende der Übergangsregelung zur Ausstellung von Papierrechnungen oder im sonstigen elektronischen Format

31.12.2027
Ende der verlängerten Übergangsfrist zur Rechnungsstellung für Unternehmen mit einem Vorjahres-Umsatz unter 800.000 EUR und zum Versand im sonstigen elektronischen Format

01.01.2028
Pflicht zur Einhaltung der neuen Anforderungen bzgl. E-Rechnungen und deren Übermittelung

Auswirkungen in der Praxis

In der Praxis werden besonders kleine und mittlere Unternehmen von dieser Pflicht vor große Herausforderungen gestellt. Die Implementierung des ZUGFeRD-Standards ist aufwendig und im Einzelfall technisch anspruchsvoll. Mit Youtilly bieten wir Ihnen die Möglichkeit schon heute, ganz automatisch, jede Rechnung nicht nur als PDF, sondern auch als ZUGFeRD-XML zu erstellen und zu versenden.