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Jetzt kostenlos Dienstleister findenZur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung.
Hintergrund
Derzeit gibt es, mit Ausnahme von öffentlichen Aufträgen, keine Pflicht zur Erstellung von elektronischen Rechnungen. In Deutschland wurde im Frühjahr 2023 ein Entwurf über eine verpflichtende elektronische Rechnungsstellung veröffentlicht, der zwischenzeitlich in den Referentenentwurf und anschließend in den Regierungsentwurf des Wachstumschancengesetzes integriert wurde.
Der derzeitige Entwurf sieht vor, dass Unternehmen ab dem 01. Januar 2025 verpflichtet werden sollen, elektronische Rechnungen zu empfangen. Explizit soll die elektronische Rechnung für inländische Umsätze zwischen zwei im Inland ansässigen Unternehmen verpflichtend werden. Unter diese Änderungen fallen ebenfalls die bisher als elektronische Rechnung akzeptierten WORD- oder PDF-Formate. Künftig werden nur noch strukturierte elektronische Formate, wie z.B. ZUGPFeRD, akzeptiert.
Den Regierungsentwurf (Stand 02.10.2023) können Sie hier einsehen: Drucksache 20/8628
Zeitplan
- Unternehmen sollen ab dem 01. Januar 2025 E-Rechnungen ausstellen und empfangen können
- Für das Jahr 2025 gilt noch ein vollumfängliches Wahlrecht für das Senden von Rechnungen
- Bleibt Ihr Umsatz gem. § 19 Abs. 3 UStG unterhalb von EUR 800.000, sieht der aktuelle Entwurf auch für 2026 noch ein Wahlrecht zum Senden vor
- Ab 2027 müssen alle Unternehmen für ihre B2B-Umsätze elektronische Rechnungen ausstellen.
Auswirkungen in der Praxis
Zunächst gilt es festzustellen, dass Unternehmen aller Größe von den Änderungen sowie der Pflicht zur Erstellung von elektronischen Rechnung betroffen sein werden. Bereits ab dem 01. Januar 2025 sollten Sie daher grundsätzlich in der Lage sein elektronische Rechnungen auszustellen.
In der Praxis werden besonders kleine und mittlere Unternehmen von dieser Pflicht vor große Herausforderungen gestellt. Besonders die Implementierung des ZUGPFeRD-Standards ist aufwendig und im Einzelfall technisch anspruchsvoll. Mit Youtilly bieten wir Ihnen die Möglichkeit schon heute, ganz automatisch, jede Rechnung nicht nur als PDF, sondern auch als ZUGPFeRD-XML zu erstellen und zu versenden.
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